| |
Allgemeinmedizinische
Voraussetzungen
Wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff gibt es einige Grunderkrankungen,
die eine Implantation verhindern oder einschränken können.
Fortgeschrittenes Alter gehört nicht dazu! Ein Sonderfall ist
bei Kindern und Jugendlichen der durch einen Unfall herausgeschlagene
Frontzahn. In derartigen Fällen versucht man, den eigenen Zahn
wieder in das Zahnfach zurück zu setzen und durch Schienung zu
erhalten (Reimplantation). Wenn der reimplantierte Zahn nach einigen
Jahren dann doch verloren geht, kann problemlos an gleicher Stelle
implantiert werden, wenn das Wachstum abgeschlossen ist.
Zu den allgemeinmedizinischen Kontraindikationen gehören: Störung
der Blutgerinnung, Immunschwäche (HIV), ein nicht behandelter
oder schlecht eingestellter Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie
Erkrankungen, die eine langjährige Einnahme von bestimmten Medikamenten
(z.B. Cortison) notwendig machen.
Sollte eine derartige Erkrankung bestehen, wird sich der behandelnde
Zahnarzt auf alle Fälle mit dem Hausarzt in Verbindung setzen,
um Details abzuklären. Ein ordnungsgemäß medikamentös
(oral oder per injectionem) eingestellter Diabetes schließt
heute eine Implantatbehandlung nicht mehr aus. |
|